Begriffe&Abkürzungen
Juristische Person
Personenverbindungen und Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder Stiftungen. Die juristischen Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen, wie das Geschlecht, das Alter oder die Verwandtschaft zur notwendigen Voraussetzung haben.