Begriffe&Abkürzungen
Konkurrenzverbot
Vertraglich vereinbartes Verbot für Arbeitnehmer, die Arbeitgeberin während oder nach dem Arbeitsverhältnis zu konkurrenzieren. Ein Konkurrenzverbot ist nur zulässig, wenn es örtlich, sachlich und zeitlich begrenzt ist sowie wenn der Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatte.