Begriffe&Abkürzungen
Massenentlassung
Entlassung eines bedeutenden Teils der Belegschaft, ohne dass die Entlassung einen Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers hat. Folgende Schwellwerte gelten:
• in Betrieben
• mit 20-100 Mitarbeitenden: 10 oder mehr Personen
• mit 100-300 Mitarbeitenden: mindestens 10% der Arbeitnehmer
• mit mindestens 301 Mitarbeitenden: mindestens 30 Personen