Begriffe&Abkürzungen


Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Die Arbeitgeberin kann jedoch Arbeitnehmer mit deren Einverständnis Sonntagsarbeit leisten lassen, sofern sie über die entsprechende Bewilligung verfügt. Die Arbeitgeberin muss für die Sonntagsarbeit einen Lohnzuschlag zahlen und die Arbeitszeit kompensieren.