Begriffe&Abkürzungen

Verweigerung des Lernfahrausweises

Die für den Erlass der Administrativmassnahmen zuständige Behörde verweigert die Erteilung des Lernfahrausweises unter anderem, wenn der Bewerber die Bedingungen nicht erfüllt, also die insbesondere die Theorieprüfung nicht bestanden hat und/oder nicht über die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen verfügt.