Begriffe&Abkürzungen
Zutrittsrecht
Recht auf Zutritt zur Wohnung. Die Vermieterin hat nur dann ein Zutrittsrecht, wenn dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist. Die Vermieterin muss den Zutritt rechtzeitig ankündigen und auf den Mieter Rücksicht nehmen.