Begriffe&Abkürzungen

Mitarbeitervertretung

Arbeitnehmervertretung, auf welche Mitarbeiter in Betrieben mit mindestens 50 Angestellten ein Anrecht haben. Die Arbeitnehmervertretung hat Informations- und Mitwirkungsrechte. Mitwirkungsrechte bestehen bei der Arbeitssicherheit, dem Betriebsübergang, bei Massenentlassungen und bei der beruflichen Vorsorge.