Begriffe&Abkürzungen
Erbunwürdig
Erbunwürdig ist, wer gegen die Erblasserin eine schwere Straftat begangen hat oder wer eine familienrechtliche Pflicht der Erblasserin oder deren Angehörigen gegenüber schwer verletzt hat. Die Erblasserin kann die Erbunwürdigkeit durch Verzeihen aufheben.