Begriffe&Abkürzungen

Gütergemeinschaft

Güterstand, mit welchem die Eheleute ihr Vermögen in drei Gütermassen aufteilen: Gesamtgut sowie Eigengut der Ehegattin und Eigengut des Ehegatten.

Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütergemeinschaft mit einem Ehevertrag begründen.