Begriffe&Abkürzungen
Sicherungsinventar
Behördliche Aufnahme eines Inventars des Nachlasses zu dessen Sicherung. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet das Sicherungsinventar an, sofern das kantonale Recht es vorsieht oder wenn
- ein minderjähriger Erbe unter Vormundschaft steht oder zu stellen ist oder ein volljähriger Erbe unter #umfassender Beistandschaft steht oder zu stellen ist;
- ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist;
- ein Erbe oder die KESB dies verlangt.