Begriffe&Abkürzungen

Wartetage (Arbeitslosigkeit)

Zeitspanne, in welcher die als arbeitslos gemeldete Person keine Arbeitslosentaggelder erhält. Gesetzlich vorgegeben ist eine Wartezeit zwischen 5 und 20 Tagen, der Bundesrat hat bestimmte Versicherungsgruppen von den Wartetagen ausgenommen.