Begriffe&Abkürzungen
AG
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften.
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Abteilung des Spitals
Abteilung des Spitals für im Rahmen der Grundversicherung versicherte Personen.
Allgemeinversichert
Versicherte Person, die über die Grundversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des Spitals übernimmt.
Amtliches Formular - Wohnen
Formular, welches Vermieterin für Kündigung der Wohnung und für andere einseitige Änderungen des Mietvertrages verwenden muss.
anfechtbar
Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, ist er anfechtbar. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen, eine Partei muss den Entscheid von sich aus anfechten.
Antragsdelikt
Bei einem Antragsdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat nur auf Antrag hin. Dies im Gegensatz zum Offizialdelikt.
Arbeitsinspektorat
Vollzugsbehörde, welche die Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen überwacht.
Arbeitslos
Als arbeitslos gilt, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung sucht.
Arbeitslosenentschädigung
Ersatzzahlungen der Arbeitslosenversicherung für Personen, welche erwerbslos sind.
Arbeitslosenkasse
Die Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch von arbeitslosen Personen auf Arbeitslosenentschädigung und zahlt diese gegebenenfalls aus. In der Schweiz gibt es mehr als 30 Arbeitslosenkassen.
Arbeitslosenversicherungsgesetz
Bundesgesetz, welches den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle garantieren will. Abgedeckt sind Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtem Wetter oder Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin.
arbeitsunfähig
Unfall-, krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Unfähigkeit zu arbeiten.
arglistig
Bewusste Täuschung, Verstoss gegen Treu und Glauben.
Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)
Ärztliche Leistungen (AL)
Ärztliche Leistungen im TARMED
Arztzeugnis
Bestätigung der vollen oder teilweisen Unfähigkeit, durch die Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit die im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.
Auftrag
Vertragliche Übernahme einer Tätigkeit im Interesse oder nach dem Willen der Auftraggeberin. Ein Auftrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Die Parteien haben grundsätzlich ein jederzeitiges Kündigungs- und Widerrufsrecht.
BAG
= Bundesamt für Gesundheit
Das BAG setzt sich für die Gesundheit ein, fördert eine gesunde Lebensweise und ist verantwortlich für die Leistungsfähigkeit und Bezahlbarkeit des Gesundheitssystems.
Basis-Service-Stufe
Leistung der Krankenversicherung nach KVG in der allgemeinen Abteilung des Spitals.
Begleitbeistandschaft
Von der KESB mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person eingesetzte Person zur Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten. Eine Person unter Begleitbeistandschaft bleibt handlungsfähig.
Belegärztin
Eine Belegärztin ist vom Spital unabhängig und selbstständig tätig. Eine Belegärztin behandelt den Patienten während des Spitalaufenthalts und gegebenenfalls auch nachher ambulant.
Berufskrankheit
Krankheit, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Der Bundesrat erstellt die Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen.
Berufsunfall
Unfall, der der versicherten Person bei Arbeiten für die Arbeitgeberin oder grundsätzlich während der Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit.
Berufung
Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.
Beschwerde
Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.
Betreibungsamt
Behörde im Betreibungskreis, welche für die Betreibung zuständig ist. Die Kantone bestimmen die Organisation der Betreibungsämter.
Betreibungsbegehren
Begehren einer Gläubigerin an das Betreibungsamt, eine Betreibung zu eröffnen.
Betrug
Arglistige Täuschung einer Person, um diese dazu zu bringen, sich selbst oder eine andere Person am Vermögen zu schädigen.
Beweislast
Regel wonach, wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen muss.
BFS
= Bundesamt für Statistik
Das BFS ist das nationale Kompetenzzentrum der öffentlichen Statistik der Schweiz.
Bonusversicherung
Versicherung, die bei Schadensfreiheit eine Reduktion der Prämie gewährt.
BPV
=Bundesamt für Privatversicherungen
Per 1. Januar 2009 aufgehobenes Bundesamt, das für die Aufsicht über die privaten Versicherungen zuständig war. Seit dem 1. Januar 2009 ist die #FINMA für die Aufsicht zuständig.
BSV
=Bundesamt für Sozialversicherungen
Das BSV sorgt dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den aktuellen Herausforderungen angepasst wird.
Bundesgericht
Letzte und höchste Gerichtsinstanz in der Schweiz.
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) regelt Leistungen, die
- die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
- den Existenzbedarf decken;
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.
Bundesverfassung
= BV. Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und oberste Stufe des Schweizerischen Rechtssystems. Sämtliche andere eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlasse dürfen der BV nicht widersprechen.
Compliance
- Allgemein: Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen
- Medizin: Mitwirkung des Patienten an der ärztlichen Diagnosestellung und der Therapie
DRG
= Diagnosis Related Groups
Berechnungsart der Kosten eines Spitalaufenthalts. Bei der DRG stellt das Spital der Krankenkasse Pauschalen in Rechnung, die sich nach dem Schweregrad des Falles richten.
EDI
= Eidgenössisches Departement des Innern
Das EDI fördert die sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Rahmenbedingungen für die Schweizer Bevölkerung.
EHRA
= Eidgenössisches Handelsregisteramt
Das EHRA hat die Oberaufsicht über die kantonalen Handelsregisterämter.
Eingetragene Partnerschaft
Behördlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts.
Einsprache
Rechtsmittel, welches der Verfügungsadressat gegen die Verfügung einlegen kann.
Einstelltage (Arbeitslosenentschädigung)
Verletzt eine arbeitslose Person namentlich die Schadenminderungspflicht, verfügt das RAV oder die Arbeitslosenkasse eine Einstellung der Taggelder für eine bestimmte Dauer, die so genannten Einstelltage.
Entmündigt
Veraltet für umfassende Beistandschaft
Epidemiengesetz (EpG)
Gesetz, welches den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten regelt und die dazu nötigen Massnahmen vorsieht.
Erbengemeinschaft
Gemeinschaft der Erben, die sich automatisch mit dem Tod der Erblasserin bildet und mit der Erbteilung aufgelöst wird.
Ergänzungsleistungen AHV/IV
Leistungen aus der #AHV IV, mit welchem der Bund und die Kantone den versicherten Personen die Deckung ihres Existenzbedarfs ermöglichen.
Erklärungsirrtum
Irrende Vertragspartei erklärt etwas, was nicht ihrem Willen entspricht.
eröffnen (Gerichtsentscheid)
Einseitige Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde eines Entscheides. Die Eröffnung löst die Rechtsmittelfrist aus.
Erwerbsausfall
Ausfall des Erwerbseinkommens. Die Höhe des ausgefallenen Einkommens bemisst sich je nach anwendbarem Sozialversicherungsgesetz.
Erwerbsersatzgesetz
(EOG). Gesetz, welches die Deckung des Erwerbsausfalls von Dienstleistenden, Müttern und Vätern deckt.
EU
= Europäische Union
Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 27 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
EU-Fluggastverordnung
Existenzminimum
Mittel, welche für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind. Je nach Rechtsgebiet gibt es verschiedene Existenzminima; betreibungsrechtliches Existenzminimum, familienrechtliches Existenzminimum Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Fahrlässigkeit / fahrlässig
Unvorsichtiges Handeln mittels welchem die handelnde Person pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachtet, zu welcher sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet wäre.
Fallgruppensystem
System, welches Patienten nach medizinischen und wirtschaftlichen Kriterien in Fallgruppen kategorisiert. Die Versicherer legen zusammen mit den Spitälern die schweizweit einheitlichen Fallgruppen fest.
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu welchem Schuldner eine Forderung spätestens erfüllen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss.
Fallpauschale
Pauschale Vergütung der stationären Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser.
FMH
= Foederatio Medicorum Helveticorum
Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.
Folgekosten (Unfall)
Kosten von Rückfällen und Spätfolgen eines Unfalls.
Franchise
Teil der Behandlungskosten, welche die in der #Grundversicherung versicherte Person selbst bezahlen muss. Die versicherte Person kann die jährliche Franchise im vorgegebenen Rahmen selbst festsetzen.
#Kostenbeteiligung
#Selbstbehalt
fristlos
Ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine
Fristlose Entlassung
Fürsorgepflicht
Pflicht der Arbeitgeberin, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten
• Ferien und Freizeit zu gewähren
• vor Mobbing und Belästigung zu schützen
• auf das Alter Rücksicht zu nehmen
• die Gesundheit zu schützen
• den Datenschutz zu gewährleisten
• usw.
GDK
= Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.
Geldmarkthypothek
Hypothek, deren Zinssatz sich am aktuellen Zinsniveau orientiert, dazu kommt noch eine Marge. Per 1. Juli 2021 wurde der LIBOR in der Schweiz vom SARON abgelöst.
Geldstrafe
Strafrechtliche Sanktion, mittels welcher ein Gericht den Täter zu einer Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet. Die Geldstrafe setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen zusammen.
Generika
Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentes von einer anderen Herstellerin als der Originalherstellerin hergestellt werden.
Generikaliste
Teil der Spezialitätenliste.
Gericht
Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.
Gerichtsstand
Ort des zuständigen Gerichts.
GmbH
= Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist eine Mischform von Kollektivgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Grenzgänger
Person mit ausländischem Pass und Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone, die in der Schweiz erwerbstätig ist.
GRSP
= Groupement romand des services de santé publique.
Grundlagenirrtum
Irrende Vertragspartei täuscht sich über eine wesentliche Tatsache.
Grundrechtseingriff
Eingriff des Staates in ein verfassungsmässig garantiertes Grundrecht.
Grundversicherung
Obligatorische Krankenpflegeversicherung und Teil der Krankenversicherung nach KVG. In der Grundversicherung übernimmt jede Krankenkasse die gleichen Leistungen. Die Krankenkasse muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz auf deren Antrag hin aufnehmen.
Haftpflichtversicherung
Sachversicherung, welche die finanziellen Folgen von Schäden deckt, die der Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat.
Halbprivate Abteilung des Spitals
Abteilung des Spitals für im Rahmen der Zusatzversicherung halbprivat Versicherte. Die Leistungen sind unterschiedlich, umfassen aber in der Regel die freie Arztwahl und Zweibettzimmer.
Halbprivat versichert
Versicherte Person, die neben der Grundversicherung über eine Zusatzversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der halbprivaten Abteilung des Spitals übernimmt
Handlungsfähigkeit / handlungfähig
Eine Person ist handlungsfähig, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist.
Hausarztmodell
Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, im Krankheitsfall erst die Hausärztin und nicht direkt eine spezialisierte Ärztin zu konsultieren.
Hausfriedensbruch
Eindringen in einen abgeschlossenen Raum oder in einen dazugehörenden Garten gegen den Willen der Eigentümerin oder der berechtigten Person. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt.
Heimtaxe
Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim, die über die Leistung der Grundversicherung hinausgehen.
Hilflosigkeit
Beeinträchtigung der Gesundheit, wegen der die betroffene Person dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.
HMG
= Heilmittelgesetz
Das HMG soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.
HMO-Modell
«Health Maintenance Organization». Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, sich im Krankheitsfall an eine HMO-Gruppenpraxis zu wenden.
Höchstpersönliches Recht
Recht, das einer Person um ihrer Persönlichkeit willen zusteht. Die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts kann nicht durch eine Vertretung erfolgen.
ICD-10
= International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems
Internationale Klassifikation von Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen.
Inkassobüro
Privates Unternehmen, das im Auftrag Mahnungen verschickt oder sich Forderungen für Schulden abtreten lässt, welche sie dann im eigenen Namen bei dem Schuldner einfordert.
Intestaterbfolge
Invalidenversicherung (IV)
Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität.
Invalidität
Die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.
IPRG
= Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
IV
= Invalidenversicherung. Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität.
Juristische Person
Personenverbindungen und Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder Stiftungen. Die juristischen Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen, wie das Geschlecht, das Alter oder die Verwandtschaft zur notwendigen Voraussetzung haben.
Kantonale Spitalliste
Kantonale Liste mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und Geburtshäusern, welche den Bedarf an stationären Behandlungen abdecken. Die versicherten Personen können unter den #Listenspitälern frei wählen, bei einem nicht auf der Liste des Wohnkantons aufgeführten Spital können Mehrkosten für den Patienten anfallen. Die Listenspitäler können ihre Leistungen bei der Grundversicherung und allenfalls beim Wohnkanton abrechnen.
Kantonales Verfahrensrecht
Gesetze und Verordnungen, welche das Verfahren vor kantonalen Gerichten und Behörden regeln.
Kantonales Versicherungsgericht
Einzige kantonale Instanz zur Beurteilung von Fällen aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Kindesschutzmassnahmen
Von der KESB angeordnete Massnahme zum Schutz des Kindeswohls. Die KESB kann Kindesschutzmassnahmen in Form von Ermahnungen, Weisungen oder dem Einsetzen einer Aufsichtsperson ergreifen, aber auch einen Beistand einsetzen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufheben. Als letztes Mittel entzieht die KESB die elterliche Sorge.
Klageanerkennung
Mit der Klageanerkennung erkennt die beklagte Partei die Klage an und das Gericht schreibt das Verfahren ab. Die Klageanerkennung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides.
Klage einreichen
Eingabe der Klage beim Gericht. Die Klageeinreichung begründet die Rechtshängigkeit.
KLV
=Krankenpflege-Leistungsverordnung
Die KLV regelt, welche Krankenpflege-Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden.
Kollektivversicherung
Ein Versicherungsvertrag, der mehrere Personen versichert. Kollektivversicherungen sind beispielsweise in der beruflichen Vorsorge oder in der Krankentaggeldversicherung möglich.
Komplementärmedizin
Zur Schulmedizin alternative Medizin. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten von Leistungen der Akupunktur, der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie.
Konkubinat
Faktische Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, die weder eine Ehe geschlossen noch eine Partnerschaft eingetragen haben.
Kontrahierungszwang
Kopfpauschale
Die Leistungserbringerin erhält eine Pauschale pro zugeteilter versicherter Person.
Kostenbeteiligung
Teil der Behandlungskosten, die der Patient selbst übernehmen muss. Dies sind die Franchise, der Selbstbehalt und grundsätzlich ein zusätzlicher Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts.
Kostenerstattungsprinzip
Kostenträger
Krankenversicherer, Unfallversicherer oder private Person, welche die Krankheits- oder Unfallkosten übernimmt.
Krankenkasse
Juristische Person, die keinen Erwerbszweck verfolgt und die eine Krankenversicherung nach KVG anbietet. Die Krankenkasse darf auch Zusatzversicherungen anbieten.
Krankentaggeldversicherung nach KVG
Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Lohnausfalls deckt. Der Versicherer muss auf Antrag in der Schweiz erwerbstätige Personen zwischen 15 und 65 Jahren in die Taggeldversicherung nach KVG aufnehmen. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem KVG.
Krankentaggeldversicherung nach VVG
Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Lohnausfalls deckt. Der Arbeitnehmer kann die Krankentaggeldversicherung im Rahmen Krankentaggeldversicherung nach VVG abschliessen. Es gilt die Vertragsfreiheit, der Versicherer kann die Aufnahme der Person in seine Taggeldversicherung ablehnen.
Krankenversicherung nach KVG
Soziale Krankenversicherung, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) sowie die freiwillige Krankentaggeldversicherung umfasst.
Krankenversicherungsgesetz
Krankheit
Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Kündigungstermine
Termine, auf welche die Wohnung bzw. der Geschäftsraum gekündigt werden kann. Dies kann von Ort zu Ort ändern.
KVG
= Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Das KVG regelt die Soziale Krankenversicherung und umfasst die Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung.
Lebensversicherung
Personenversicherung, welche die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität beziehungsweise der damit zusammenhängenden Erwerbsunfähigkeit deckt.
Leistungserbringerin
Personen und Organisationen, welche ihre Leistungen über die Grundversicherung erbringen und abrechnen können. Dabei gibt es Leistungserbringerinnen, die direkt tätig werden können wie Ärztinnen und solche, die auf Anordnung tätig werden können wie Hebammen. Ebensfalls Leistungserbringerinnen sind Institutionen wie etwa Spitäler, Geburtshäuser oder Pflegeheime.
LEP
= Leistungserfassung in der Pflege
Die LEP ist die Dokumentation der tatsächlich erbrachten Leistungen in der Krankenpflege.
Letztwillige Verfügung
Einseitige und in der Regel schriftliche Willenserklärung einer Erblasserin, was mit ihrem Vermögen geschehen soll.
Liquidation
Verkauf aller materiellen und immateriellen Werte eines Unternehmens, um mit dem Erlös die Schulden und Verbindlichkeiten bezahlen zu können.
LOA
= Leistungsorientierte Abgeltung für Apothekerleistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten
Der LOA ist ein Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmasuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer. Der LOA regelt die Abgeltung von Apothekerleistungen mit Taxpunkten, also unabhängig von Preis und Menge der abgegebenen Medikamente.
Lohnausfall
Lohnfortzahlungspflicht
Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Arbeitnehmer den Lohn namentlich auch während der Ferien oder während krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit auszubezahlen.
Managed Care System
Leistungserbringungssystem im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verzichtet auf die freie Arztwahl.
Maskendispens
Ärztliches Zeugnis, das belegt, dass eine Person gesundheits- oder behinderunsbedingt keine Maske tragen kann. Die Ausstellung eine falschen Arztzeugnisses ist strafbar.
Medgate
Unternehmen, das mit Krankenkassen der Grundversicherung zusammen ein Telmed-Modell anbietet.
Mediation
Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Vom Bund erhobene Steuer auf den Konsum von Produkten und Dienstleistungen.
Indirekte Steuer auf alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden und für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
MFK
Motorfahrzeugkontrolle. Amtliche, periodische Nachprüfung zur Sicherstellung, dass ein Fahrzeug betriebssicher ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt.
Militärversicherung
Versicherung des Bundes für Dienstleistende der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Die Militärversicherung deckt die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall. Die suva führt die Militärversicherung.
missbräuchlich
Moral Hazard
Verhaltensmuster einer Person, das für sie als Einzelperson rational ist, für die Allgemeinheit aber schädlich ist. Häufigere Arztbesuche nach dem Aufbrauchen der Franchise sind ein Anwendungsbeispiel von Moral Hazard.
Mündig
Veralteter Begriff für volljährig
Mündlicher Vertrag
Vertrag, den die Parteien aufgrund von übereinstimmenden Aussagen geschlossen und nicht schriftlich festgehalten haben.
Mutterschaft
Schwangerschaft, Niederkunft und nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
Mutterschaftsentschädigung
Entschädigung des Erwerbsausfalls aufgrund einer Mutterschaft. Erwerbsersatz (EO).
Mutterschutzverordnung
Verordnung, welche insbesondere die Kriterien für die Beurteilung der gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten regelt.
Nachtarbeit
Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten. Die Arbeitgeberin kann jedoch Arbeitnehmer mit deren Einverständnis Nachtarbeit leisten lassen, sofern sie über die entsprechende Bewilligung verfügt. Die Arbeitgeberin muss für die Nachtarbeit einen Lohnzuschlag zahlen.
Nationaler Impfplan
Impfempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen.
Naturalleistungsprinzip
Nichtberufsunfall
Unfall, der sich nicht am Arbeitsplatz ereignet hat.
Nichterwerbstätige
Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.
Nichtigkeit, nichtig
Vertrag oder Entscheid, der unwirksam ist. Das Gericht oder die Behörde müssen die Nichtigkeit von Amtes wegen beachten.
Nichtpflichtleistungen
Leistungen, die von einer Zusatzversicherung angeboten werden können, aber nicht in der Grundversicherung enthalten sind.
Nottestament
Letztwillige Verfügung, die Erblasserin zwei Zeugen mündlich mitteilt.
Obligatorische Krankenversicherung
Offizialdelikt
Bei einem Offizialdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat von Amtes wegen. Dies im Gegensatz zum Antragsdelikt.
Ohne Garantie
Geläufige, aber nicht im OR definierte, Bezeichnung dafür, dass die Verkäuferin nicht für die Mängel haftet, die der Käufer gesehen hat oder hätte sehen müssen. Für Mängel, welche die Verkäuferin aus «Arglist» verschweigt, haftet sie gleichwohl.
OR
= Obligationenrecht
Ordre public
Hiesiges rechtliches und ethisches Wertesystem. Der Ordre public ist nicht abstrakt zu definieren, sondern das Gericht muss im konkreten Anwendungsfall entscheiden, ob der ordre public verletzt ist.
Partnerschaft
Patientenverfügung
Dokument, in welchem eine Person schriftlich festhält, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen sie wünscht und welche sie ausschliesst. Die Patientenverfügung ist dann zu beachten, wenn die Person nicht mehr urteilsfähig ist.
Pensionskasse
Zweite Säule der Sozialvorsorge oder «Berufliche Vorsorge». Die Pensionskasse, auch Vorsorgeeinrichtung genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.
Persönlichkeitsschutz
Schutz einer natürlichen Person vor übermässiger Bindung sowie vor Verletzungen ihrer physischen oder psychischen Integrität, ihres Rechts auf Freiheit, ihrer Ehre, ihres Privatlebens oder ihres Rechts auf wirtschaftliches Fortkommen. Auch die juristischen Personen sind in ihrer Persönlichkeit geschützt, der Schutz umfasst hier die Eigenschaften, die nicht die natürlichen Eigenschaften als Mensch zur Voraussetzung haben.
Pflegetaxe
Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim, welche die Grundversicherung übernimmt.
Pflichtleistungen
Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden müssen.
Positivlisten
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestimmen in den Positivlisten, welche Leistungen die Grundversicherung nach Abzug der Kostenbeteiligung übernimmt. Dabei gibt es die Analysenliste, die Spezialitätenliste für die Medikamente sowie die Liste der Mittel und Gegenstände.
Prämie
Geldleistung, welche der Versicherungsnehmer erbringt, um einen Versicherungsschutz zu erhalten.
Prämienverbilligung
Verbilligung der Prämie für die Grundversicherung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Bund und Kantone finanzieren die Prämienverbilligung.
Prepaid – SIM Karte
SIM-Karte mit aufladbarem Guthaben.
Provider
An der Internetkommunikation Beteiligte :
Prozessfähigkeit
Fähigkeit, einen Prozess selber zu führen oder führen zu lassen. Voraussetzung für die Prozessfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit.
Rechtshängigkeit
Phase eines Gerichtsprozesses.
- Im Zivilprozess begründen die Einreichung eines Schlichtungsgesuches, einer Klage, eines Gesuches oder eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens die Rechtshängigkeit.
- Im Strafprozess begründet der Eingang der Anklageschrift die Rechtshängigkeit.
Rechtsmittel
Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.
Rechtsmittelbelehrung
Information über die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen: sie beschreibt das Vorgehen, die Form und die Frist innerhalb welcher der Empfänger einer Verfügung oder eines Urteils dagegen ein Rechtsmittel einlegen kann. Rechtsmittelbelehrungen stehen meist am Ende einer Verfügung oder eines Urteils.
Rechtsöffnung
Gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages der Gläubigerin im Rahmen der Betreibung.
Rechtsvorschlag
Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.
Revision
Rechtsmittel, mit welchem eine Partei verlangen kann, dass das Gericht den rechtskräftigen Entscheids aufhebt und neu fällt.
Risikoausgleich
Krankenkassen mit einer guten Risikostruktur müssen der gemeinsamen Einrichtung KVG Risikoabgaben entrichten.
Risikostruktur
Art der Versicherten einer Krankenkasse. Einfluss in die Risikostruktur haben Alter, Geschlecht und die Dauer der Spital- und Pflegeheimaufenthalte.
Rückgriff
Auch: «Regress». Über den Rückgriff kann ein Schuldner, etwa eine Versicherung, den geleisteten Betrag oder einen Teil davon von einer Drittperson zurückfordern.
Rücktrittsrecht
Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
santésuisse
Branchenorganisation der Schweizer Krankenkassen im Bereich der Sozialen Krankenversicherung.
Satellitenschüssel
Parabolantenne für Satellitenrundfunkempfang
Schadenersatz
Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der Geschädigten.
Schadensfreiheitsrabatt
Vergünstigung der Prämie, wenn versicherte Person im Vorjahr keinen Schaden angemeldet und damit Kosten verursacht hat.
SchKG
= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Schlechterfüllung
Von der versprochenen Leistung abweichende Erfüllung des Vertrages.
Schlichtungsbehörde
Für das Schlichtungsverfahren zuständige Behörde.
Schlichtungsverfahren
Grundsätzlich obligatorischer Verfahrensschritt im Zivilverfahren. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien auszusöhnen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Schlichtungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid.
Schutzkonzept
Konzept zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Verpflichtet zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts waren öffentlich zugängliche Einrichtungen & Betriebe einschliesslich Bildungseinrichtungen sowie Organisatoren von Veranstaltungen.
Schwangerschaft, normale
Schwangerschaft, die keine Risikoschwangerschaft ist. Bei der normalen Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung die Kosten von bestimmten Untersuchungen, Analysen und Behandlungen ohne Kostenbeteiligung durch die Versicherungsnehmerin.
Selbstbehalt
Teil der Behandlungskosten, welche die in der Grundversicherung versicherte Person selbst bezahlen muss. Der Selbstbehalt beträgt 10-20% der Kosten, die den Betrag der jährlichen Franchise übersteigen.
Selbstbestimmungsrecht
Recht, über medizinische Behandlungen selbst entscheiden zu können.
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit mit einem Entgelt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmer geleistete Tätigkeit ist. Selbstständig Erwerbstätige arbeiten unter eigenem Namen auf eigene Rechnung unabhängig und tragen das eigene wirtschaftliche Risiko. Weitere Merkmale sind erhebliche Investionen, Entscheidbefugnisse, Weisungsunabhängigkeit und auftragsbezogenes Entgelt.
ACHTUNG: es ist möglich, dass eine Behörde (z.B. Ausgleichskasse) die Selbstständigkeit bejaht, während dem eine andere Behörde (z.B. Steuerbehörde) die Selbstständigkeit verneint.
Selbstunfall
Unfall ohne Dritteinwirkung
Sistierung
Ruhen der Versicherungsdeckung für eine bestimmte Zeit.
Soziale Krankenversicherung
Sperrfrist - Fahreignung
Behördliche Frist, innert welcher der Fahrzeugführer seinen Führerausweis nicht wieder erhalten kann.
Spezialitätenliste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestimmt in der Spezialitätenliste, welche Arzneimittel die Grundversicherung nach Abzug der Kostenbeteiligung übernimmt.
Spitalzusatzversicherung
Zusatzversicherung, welche die Behandlungskosten in der Privaten oder Halbprivaten Abteilung des Spitals deckt.
Streitwert
Geldwert eines Streitgegenstandes.
suva
= Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
Taggeld
Leistung einer Versicherung, die dazu dient, den Lebensunterhalt der versicherten Person zu sichern.
Taggeldversicherung nach KVG
Taggeldversicherung nach VVG
Tarifschutz
Vorschrift für die Leistungserbringerin, sich an die behördlichen sowie die vertraglichen Tarife zu halten, Verbot für die Leistungserbringerin, eine Zuzahlung des Patienten entgegenzunehmen.
TARMED
= tarif médical
Von der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) und der santésuisse verabschiedeter Tarifvertrag, in welchen die Preise für die ambulanten ärztlichen Leistungen definiert sind.
Telmed-Modell
Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, sich vor dem Besuch einer Ärztin an eine telefonische Beratungsstelle zu wenden.
Tiers garant
Die versicherte Person ist Schuldner des Honorars und bezahlt die Leistungserbringerin direkt. Der Versicherer (Tiers) vergütet der versicherten Person die Kosten. Dies im Gegensatz zum Tiers payant.
Tiers payant
Der Versicherer (Tiers) ist Schuldner des Honorars und bezahlt die Leistungserbringerin direkt. Dies im Gegensatz zum Tiers garant.
umfassende Beistandschaft
Von der KESB verfügte Massnahme zum Schutz einer Person, die namentlich wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit besonders hilfsbedürftig ist. Eine Person unter umfassender Beistandschaft ist nicht handlungsfähig.
Umlageverfahren
Finanzierungsprozess eines Versicherers, wonach er die laufenden Versicherungsleistungen über die einbezahlten Beiträge deckt.
Unfall
Die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Unfalldeckung
Versicherung, welche die finanziellen Folgen eines Unfalls im gesetzlichen und / oder vertraglichen Umfang übernimmt.
Unfallprävention
Vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung eines Unfalls.
Unfalltaggeldversicherung
Versicherung, welche das Risiko des unfall- oder berufskrankheits bedingten Lohnausfalls deckt. Die Unfalltaggeldversicherung ist für alle Arbeitnehmer und als arbeitslos gemeldete Versicherte obligatorisch. Siehe aber Nichtberufsunfallversicherung.
Unfallversicherung
Für erwerbstätige Personen obligatorische Personenversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls.
Urteilsfähigkeit / urteilsfähig
Urteilsfähig ist jede Person, die vernunftgemäss handeln kann. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht wegen Kindesalters, geistiger oder psychischer Behinderung oder temporärer Störungen unfähig ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu erkennen.
Urteilsvorschlag
Vorschlag der Schlichtungsbehörde im Rahmen des Schlichtungsverfahrens. Möglich im Zivilprozess bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten sowie bei den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken.
UVG
= Unfallversicherungsgesetz
Verfügung
Behördliche oder gerichtliche Anordnung gegenüber einer Einzelperson
Verjährung, verjährt
Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.
Versichertenkarte
Karte mit aufgedruckten und elektronischen Daten, welche die Versicherer allen Personen ausstellen müssen, die in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sind.
Versicherungsvertragsgesetz
= VVG
Vertrag
Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung zweier oder mehrerer Parteien.
Vertragszwang
Verpflichtung einer Krankenkasse, in der Grundversicherung die Leistungen aller zugelassenen Leistungserbringer zu übernehmen.
Vertrauensärztin
Von einem Krankenversicherer nach KVG oder einem Verband bestellte unabhängige Ärztin, welche den Krankenversicherer in medizinischen Fachfragen sowie in fragen der Vergütung und der Tarifanwendung berät.
Vertretungsbeistandschaft
Von der KESB eingesetzte Person, die welche die Vertretung der hilfsbedürftigen Person in bestimmten Angelegenheiten übernimmt, weil diese die nicht selbst erledigen kann. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.
Verwirkung, verwirkt
Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.
Volljährig
Natürliche Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.
von Amtes wegen
Gericht oder Behörde berücksichtigt Tatsache von sich aus, ohne dass eine Partei auf die Tatsache hingewiesen hat.
Vorsorgliche Beweisführung
Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.
Vorvertrag
Vertrag, mit welchem sich die Parteien verpflichten, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.
VVG
Versicherungsvertragsgesetz. Gesetz, welches die privaten Versicherungsverträge regelt.
Wartetage (Arbeitslosigkeit)
Zeitspanne, in welcher die als arbeitslos gemeldete Person keine Arbeitslosentaggelder erhält. Gesetzlich vorgegeben ist eine Wartezeit zwischen 5 und 20 Tagen, der Bundesrat hat bestimmte Versicherungsgruppen von den Wartetagen ausgenommen.
Widerrufsrecht
WZW-Formel
Formel, wonach die Leistungen der Grundversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen.
Zahlungsverzug
Ein Schuldner ist im Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung nicht bezahlt hat und die Gläubigerin ihn durch Mahnung in Verzug gesetzt hat.
ZPO
= Zivilprozessordnung
Zusatzversicherung
Krankenversicherung nach VVG. Die Krankenkasse kann ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen gemäss VVG anbieten. Im Rahmen der Zusatzversicherung kann die Krankenkasse selbst entscheiden, ob und wen sie in die Versicherung aufnimmt. Dies im Gegensatz zu der Krankenversicherung nach KVG.
Zweite Säule
«Berufliche Vorsorge». Die zweite Säule, auch «Pensionskasse», oder «Vorsorgeeinrichtung» genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.