Begriffe&Abkürzungen

Fürsorgepflicht

Pflicht der Arbeitgeberin, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten

• Ferien und Freizeit zu gewähren

• vor Mobbing und Belästigung zu schützen

• auf das Alter Rücksicht zu nehmen

• die Gesundheit zu schützen

• den Datenschutz zu gewährleisten

• usw.