Begriffe&Abkürzungen
Fürsorgepflicht
Pflicht der Arbeitgeberin, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten
• Ferien und Freizeit zu gewähren
• vor Mobbing und Belästigung zu schützen
• auf das Alter Rücksicht zu nehmen
• die Gesundheit zu schützen
• den Datenschutz zu gewährleisten
• usw.