Begriffe&Abkürzungen

Rechtsmittelbelehrung

Information über die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen: sie beschreibt das Vorgehen, die Form und die Frist innerhalb welcher der Empfänger einer Verfügung oder eines Urteils dagegen ein Rechtsmittel einlegen kann. Rechtsmittelbelehrungen stehen meist am Ende einer Verfügung oder eines Urteils.