Begriffe&Abkürzungen

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) regelt Leistungen, die

  • die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
  • den Existenzbedarf decken;
  • zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.