Begriffe&Abkürzungen
Erbschaftsverwaltung
Behördliche Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Die gemäss kantonalem Recht zuständige Behörde ordnet die Erbschaftsverwaltung an, wenn ein oder mehrere Erben dauernd und vertretungslos abwesend oder unbekannt sind oder wenn das Vorhandensein von Erben ungewiss ist.