Begriffe&Abkürzungen
Notwegrecht
Anspruch einer Grundeigentümerin auf Benutzung des Grundstückes ihres Nachbarn, sofern Grundeigentümerin keinen genügenden Weg von ihrem Grundstück auf eine öffentliche Strasse hat. Die Grundeigentümerin muss den Nachbarn voll entschädigen.