Begriffe&Abkürzungen
Namenserklärung
Erklärung beim Zivilstandsamt, dass man selbst oder ein Kind einen anderen Namen annimmt. Die Namenserklärung ist nur im Rahmen einer Heirat, einer Eintragung der Partnerschaft, bei der Geburt eines Kindes sowie übergangsrechtlich im Falle einer vor dem 1. Januar 2013 geschlossenen Ehe möglich.