Begriffe&Abkürzungen

Rechtsstillstand

Schutzzeit, während welcher die Behörden grundsätzlich keine Betreibungshandlungen, die in die Rechtsstellung des Schuldners eingreifen, durchführen darf. Auslöser für den Rechtsschtillstand sind Militär-, Zivil- oder Schutzdienst, der Tod einer nahen Angehörigen oder einer Erblasserin betreffend Erbschaftsschulden sowie eine Verhaftung.