Begriffe&Abkürzungen


Amtliche Liquidation

Behördlicher Verkauf des Nachlasses auf Begehren eines Erben oder einer Gläubigerin der Erblasserin. Die Erben haften im Falle der amtlichen Liquidation nicht für die Schulden der Erblasserin.

Ausschlagung

Öffentliches Inventar