Begriffe&Abkürzungen


Arbeitnehmervertretung

Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern können eine oder mehrere Arbeitnehmervertretungen wählen, welche die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin vertritt bzw. vertreten (z.B. Information und Anhörung der Arbeitnehmer, Arbeitssicherheit, Massenentlassung etc.).