Begriffe&Abkürzungen


Auskunftspflicht Arbeitnehmer

Verpflichtung des potentiellen oder aktuellen Arbeitnehmers, der Arbeitgeberin alle Informationen zu geben, die das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen. Grundsätzlich nicht von der Auskunftspflicht erfasst sind Informationen zu den religiösen oder politischen Ansichten, der Gesundheit oder der privaten Lebensweise. Die Auskunftspflicht kann jedoch auch die genannten Informationen betreffen, wenn es sich bei der Arbeitgeberin um einen Tendenzbetrieb handelt. Sie betrifft die genannten Informationen in jedem Fall, wenn diese das Arbeitsverhältnis weitgehend verunmöglichen.

Offenbarungspflicht