Begriffe&Abkürzungen


GAV

= Gesamtarbeitsvertrag

Vertrag zwischen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen regelt. Die normativen Bestimmungen des GAV gelten direkt für alle Arbeitnehmer, die dem entsprechenden Verband angehören und die bei einer am GAV beteiligten Arbeitgeberin beschäftigt sind. Der Bundesrat beziehungsweise die zuständige kantonale Behörde kann den GAV auf Antrag aller Vertragsparteien als allgemeinverbindlich erklären.