Begriffe&Abkürzungen
Gemeinsame elterliche Sorge
Elterliche Sorge, die bei beiden Elternteilen liegt.
- Ledige Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt nach der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge oder durch Entscheid der KESB oder eines Gerichts
- Verheiratete Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt automatisch bei verheirateten Eltern.
- Geschiedene Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge gilt weiter, sofern diese gemäss Gericht dem Kindeswohl entspricht.