Begriffe&Abkürzungen
Gütertrennung
Güterstand, in welchem die Eheleute ihr jeweiliges Vermögen verwalten und nutzen und über es verfügen. Bei der Scheidung nimmt jeder Ehepartner sein Vermögen zurück und begleicht allfällige Schulden beim anderen Ehepartner. Die Eheleute müssen den Güterstand der Gütertrennung mit einem Ehevertrag begründen.
Die Gütertrennung tritt zudem automatisch mit der Trennung ein sowie kann von einem Gericht angeordnet werden.