Begriffe&Abkürzungen
Befristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis, welches zum vertraglich vereinbarten Termin endet. Eine vorherige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn die Arbeitgeberin dies mit dem Arbeitnehmer vereinbart hat oder wenn eine Partei fristlos künfigt.