Begriffe&Abkürzungen
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) regelt Leistungen, die
- die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
- den Existenzbedarf decken;
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.