Begriffe&Abkürzungen
Besonders schützenswerte Daten
Als «besonders schützenswerten Personendaten» gelten Daten über:
1. die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten
2. die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit
3. Massnahmen der sozialen Hilfe
4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.