Begriffe&Abkürzungen


Besonders schützenswerte Daten

Als «besonders schützenswerten Personendaten» gelten Daten über:

1. die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten

2. die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit

3. Massnahmen der sozialen Hilfe

4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.