Begriffe&Abkürzungen
beschwerdeberechtigt
Das Gericht tritt auf eine Beschwerde ein, wenn sie von einer Person stammt, die namentlich
- vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat und
- ein rechtlich geschütztes Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.