Begriffe&Abkürzungen
Abmahnung
Das Obligationenrecht definiert den Begriff der arbeitsrechtlichen Disziplinarmassnahme nicht. Der Begriff der Abmahnung ist in der Schweiz wenig gebräuchlich. Spricht die Arbeitgeberin eine arbeitsrechtliche Disziplinarmassnahme aus, nennt sie sie eher «Verweis» oder im ernsteren Fall «Verwarnung».