Begriffe&Abkürzungen
Ausweis G
Ausweis für Personen mit Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Die kantonale Behörde des Arbeitsortes erteilt die Grenzgängerbewilligung für vorerst 5 Jahre. Die Person mit dem Ausweis G hat einen Anspruch auf die Verlängerung der Grenzgängerbewilligung, wenn sie während 5 Jahren ununterbrochen in der Schweiz erwerbstätig war.