TCS lex4you
Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche Ausländerin zum Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt.
Der Ausweis B ist 5 Jahre (EU/-EFTA-Bürger) bzw. 1 Jahr (Bürger von Drittstaaten) gültig.