Begriffe&Abkürzungen
Arbeitgeberin
Arbeitgeberin ist, wer einen Arbeitnehmer zur Leistung einer Arbeit verpflichtet und ihm einen Lohn entrichtet. Die Arbeitgeberin hat gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht, bestimmt die Arbeitsorganisation, stellt Arbeitsgeräte zur Verfügung und trägt das Unternehmensrisiko.